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Kfz-Sachverständigenbüro Hunger GmbH

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Unfall? - Was Sie als Geschädigter beachten sollten

 

Sie hatten einen Verkehrsunfall bzw. Unfallschaden und wissen nicht was Ihnen zusteht? Hier erfahren Sie was nach einem Unfall zu beachten ist.

 

Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und –umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt  oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen.

 

Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.

 

Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweis-sicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat.

 

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

 

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches, also der Wertverlust Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall, kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

 

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.

 

Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen (fiktive Abrechnung) lassen. Selbst wenn Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei fiktiver Abrechnung wird nur die tatsächlich und nachweislich anfallende Mehrwertsteuer gezahlt.

 

Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgelegt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

 

Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

 

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

 

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung Wert legen. Schalten Sie nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, so wie einen Fachanwalt ein. Wir können Ihnen natürlich bei Bedarf einen entsprechenden Anwalt weiterempfehlen.

Unsere Leistungen für Sie!
Abrechnung mit der gegn. Versicherung
Wir kommen gerne zu Ihnen
Termin noch am selben Tag
24 Stunden erreichbar (auch am WE)
Für Sie in der Regel kostenlos!
Auftragsannahme auch per WhatsApp
10 Jahre Erfahrung im Kfz-Bereich

Unsere Dienste / Leistungen

 

 Erstellung von Kfz-Gutachten

 Erstellung von Kostenvoranschlägen

 Beweissicherung

 Plausibilitätsprüfungen

 Prüfung von Kfz-Gutachten

 Prüfung von Kostenvoranschlägen

 Reparaturbestätigungen

 

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